Die Werkeigentümerhaftung nach OR Art. 58 — einfach erklärt. Stand: Juni 2026
Der Eigentümer eines Gebäudes haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Anlage, Herstellung oder mangelhaften Unterhalt des Werks entstehen. Eine fehlende Schneesicherung kann ein solcher Werkmangel sein — nämlich dann, wenn nach Lage, Dachneigung und Nutzung des Umfelds mit gefährlichem Schneerutsch zu rechnen ist. Ob der Eigentümer etwas «dafür konnte», spielt keine Rolle.
Gegenüber dem Geschädigten haftet zunächst der Eigentümer. Im Innenverhältnis kann jedoch der Solarteur in die Verantwortung kommen — etwa wenn er bei Planung oder Montage die Schneerutsch-Gefahr erkennen musste und nicht darauf hingewiesen hat. Für Installateure heisst das: Schneerückhaltung aktiv ansprechen und die Beratung dokumentieren. Das schützt den Kunden — und das eigene Unternehmen.
Haftpflichtversicherungen können Dachlawinenschäden decken — ob und in welchem Umfang, hängt vom Einzelfall und von der Police ab. Wurde die Sicherung trotz erkennbarer Gefahr unterlassen, sind Kürzungen oder Rückgriffe möglich. Die zuverlässigste Lösung bleibt die bauliche Prävention.
Der Schneerückhalter (Patent Nr. 148433) wird werkzeuglos zwischen die Module geklemmt — bei Neubau wie Nachrüstung, ohne Demontage. Gratis-Muster anfordern.
Hinweis: Allgemein verständliche Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheiden Gerichte aufgrund der konkreten Umstände.