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Schneefang-Pflicht bei Photovoltaik in der Schweiz

SIA 232/1, die Wegleitung «Schneerückhaltevorrichtungen» und SIA 261 — verständlich erklärt. Stand: Juni 2026

Kurzantwort: Ein allgemeines Gesetz «Schneefang ist Pflicht» gibt es in der Schweiz nicht. Massgebend sind die Baunorm SIA 232/1 und die Wegleitung «Schneerückhaltevorrichtungen»: Wo abrutschender Schnee Personen oder Sachen gefährden kann, sind Rückhaltevorrichtungen vorzusehen. Über die Werkeigentümerhaftung (OR Art. 58) wird daraus faktisch eine Pflicht — besonders bei Photovoltaik, weil Schnee auf Glasflächen deutlich leichter abrutscht.

Was die SIA 232/1 verlangt

Die SIA-Norm 232/1 (Geneigte Dächer) hält fest, dass Schneerückhaltevorrichtungen dort vorzusehen sind, wo Schneerutsch vom Dach Menschen oder Sachen gefährden kann — typischerweise über Eingängen, Gehwegen, Parkplätzen, Stromleitungen oder tieferliegenden Bauteilen. Die Norm ist als anerkannte Regel der Baukunde der Massstab, an dem im Schadenfall gemessen wird.

Die Wegleitung «Schneerückhaltevorrichtungen»

Die Branchen-Wegleitung von Gebäudehülle Schweiz (mit suissetec und Swissolar) konkretisiert die Norm für die Praxis — ausdrücklich auch für Photovoltaik-Anlagen. Kernaussage: PV-Module verändern das Rutschverhalten von Schnee massgeblich, deshalb ist die Schneerückhaltung bei der Planung von Solaranlagen besonders zu beachten.

SIA 261: die Schneelast Ihres Standorts

Die SIA 261 (Einwirkungen auf Tragwerke) definiert die charakteristische Schneelast je Standort — je höher die Lage, desto höher die Last. Für die Praxis heisst das: In schneereichen Regionen (Voralpen, Alpen, Jura) ist die Rückhaltefrage früher und strenger zu beantworten als im Flachland.

Wann brauchen Sie eine Schneerückhaltung?

  • Das Dach entwässert über genutzte Bereiche: Eingang, Gehweg, Terrasse, Parkplatz, Spielplatz, Nachbargrund.
  • Die Dachneigung lässt Schneerutsch zu — auf PV-Glas bereits bei geringeren Neigungen als auf Ziegeln.
  • Der Standort liegt in einer schneereichen Zone (SIA 261).
  • Das Baureglement der Gemeinde verlangt es ausdrücklich — einzelne Gemeinden kennen eigene Vorschriften.

So erfüllen Sie die Anforderung — ohne Dachdurchdringung

Der Schneerückhalter (Patent Nr. 148433) wird werkzeuglos zwischen die Module geklemmt und hält den Schnee kontrolliert auf dem Dach zurück, bis er abtaut — ohne Bohren, ohne Demontage, auch zur Nachrüstung. Gratis-Muster bestellen und selbst prüfen.

Zum ProduktHaftung verstehen

Hinweis: Diese Seite fasst Normen und Branchenempfehlungen allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung oder objektspezifische Fachplanung. Massgebend sind die jeweils aktuellen Normtexte (SIA 232/1, SIA 261) und die Wegleitung von Gebäudehülle Schweiz.

Der Schneerückhalter

Der patentierte Schneefanghalter aus der Schweiz. Direkt vom Hersteller.

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